wer wir sind

Wer wir sind – Ein Bündnis mit geballter Kompetenz

 

Das Bündnis Phytotherapie ist ein Zusammenschluss von Experten der Ärzte- und Apothekerschaft, aus Wissenschaft und Forschung sowie aus Herstellerverbänden und anderen renommierten Institutionen aus dem Bereich der Phytotherapie. Durch die wissenschaftliche Kompetenz der Partner und ihren Schatz an langjähriger Erfahrung erwachsen Synergien zur Förderung und zukunftsweisenden Weiterentwicklung der Phytotherapie.

Unsere Ziele

 

  • Förderung der Phytotherapie in der öffentlichen Wahrnehmung, ärztlichen Therapie und pharmazeutischen Beratung
  • Stärkung ihrer Wertschätzung bei Patienten, in medizinischen und pharmazeutischen Fachkreisen und auf gesundheitspolitischer Ebene
  • Klare Abgrenzung der pflanzlichen Arzneimittel von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln
  • Intensivierung der öffentlichen Forschungsförderung zu pflanzlichen Arzneimitteln
unsere Ziele

Unsere Aktivitäten

 

  • Bereitstellung aktueller Informationen über wissenschaftliche und gesundheitspolitische Themen zur Phytotherapie auf unserer Homepage
  • Stellungnahmen und Positionspapiere
  • Beteiligung an wissenschaftlichen Kongressen und Symposien
  • Arbeitsgruppen im Bündnis: AG Forschungsförderung, AG Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit

 

Mitglieder des Bündnis Phytotherapie

Ärz­te­ge­sell­schaft für Er­fah­rungs­heil­kun­de e.V. – Ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung der Kom­ple­men­tär­me­di­zin

Ar­beits­ge­mein­schaft für Na­tur­heil­ver­fah­ren im Akut­kran­ken­haus

Ar­beits­kreis für Mi­kro­bio­lo­gi­sche The­ra­pie e.V.

Bun­des­ver­band der Arz­nei­mit­tel-Her­stel­ler e.V.

Bun­des­ver­band der Phar­ma­zeu­ti­schen In­dus­trie e.V.

Deut­sche Phar­ma­zeu­ti­sche Ge­sell­schaft e.V.

Deut­scher Na­tur­heil­bund e.V.

Forum Essenzia e.V.

Ge­sell­schaft für Phy­to­the­ra­pie e.V.

International Society for Japanese Kampo Medicine

Ko­mi­tee For­schung Na­tur­me­di­zin e.V.

Ko­ope­ra­ti­on Phy­to­phar­ma­ka GbR

Society of Medical Plants and Natural Product Research
(Ge­sell­schaft für Arz­nei­pflan­zen- und Na­tur­stoff-For­schung e.V.)

Zen­tral­ver­band der Ärzte für Na­tur­heil­ver­fah­ren e.V.

 

Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V. – Ärztliche Vereinigung der Komplementärmedizin


Die Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V. ist einer der größten Ärzteverbände Europas im Bereich Naturheilkunde und Komplementärmedizin. Ihr wichtigstes Ziel ist die praxisbezogene Vermittlung und Förderung von Naturheilverfahren, Pflanzenheilkunde und komplementären Verfahren auf wissenschaftlichem Niveau. Mit der jährlichen Veranstaltung der Medizinischen Woche Baden-Baden, bietet sie eine bedeutende internationale Plattform für den Austausch und die Fort- und Weiterbildung im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin. Damit stellt sie auch den Erhalt und die Weiterentwicklung einer breiten Palette von naturheilkundlichen und komplementärmedizinischen Verfahren für die Zukunft sicher.

Weitere Informationen zur Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde erhalten Sie hier

Arbeitsgemeinschaft für Naturheilverfahren im Akutkrankenhaus


Die Arbeitsgemeinschaft ist eine gemeinsame Initiative der Fachabteilungen für Naturheilverfahren in Deutschland. Dazu zählen bundesweit insgesamt sieben Fachabteilungen. Die Arbeitsgemeinschaft trifft sich zweimal pro Jahr zum Erfahrungsaustausch. Weiterhin werden die neusten Erkenntnisse zu naturheilkundlichen Therapien ausgetauscht. Die Phytotherapie wird von allen sieben Kliniken eingesetzt, so dass die hier gemachten Erfahrungen das „Bündnis Phytotherapie“ bereichern können.

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Arbeitskreis für Mikrobiologische Therapie e.V.


Der Arbeitskreis für Mikrobiologische Therapie e.V. (AMT) ist der einzige Fachverband in Deutschland und Europa, die sich mit Erfahrungen von über 60 Jahren dem therapeutischen und präventiven Einsatz von Bakterien widmet. Die weltweiten Forschungsergebnisse heben die große Bedeutung der intestinalen Mikrobiota, der Integrität der Darmschleimhaut und der Darm-Hirn-Achse hervor. Die Mikrobiologische Therapie ist ein zentraler naturheilkundlicher Therapieansatz bei Infekten, Allergien, Darmerkrankungen, Stress und psychischen Störungen.

Wir sind ein Kreis von fast 300 überwiegend Ärztinnen und Ärzten und HeilpraktikerInnen und ApothekerInnen. Der AMT veranstaltet Seminare im In- und Ausland und ist in der Weiterbildung für Naturheilverfahren tätig. Wir sind mit unseren Vorträgen auf der Medizinischen Woche in Baden-Baden, den ZAEN-Kongressen in Freudenstadt und vielen anderen Veranstaltungen vertreten. In unserem Newsletter informieren wir über Neues aus der Wissenschaft und berichten über Aktivitäten des AMT.

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Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.


Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 420 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte.

Im BAH sind viele Mitgliedsfirmen, die pflanzliche Arzneimittel herstellen, im Ausschuss Phytopharmaka und dessen Arbeitsgruppen organisiert. Der Verband unterstützt die Hersteller bei regulatorischen Fragestellungen und bietet Hilfestellungen, die gesetzlichen Anforderungen praxisnah umzusetzen. Zusammen mit den Mitgliedsfirmen erarbeitet der BAH Stellungnahmen und Kommentierungen zu den Leitlinien der Behörden und erstellt Publikationen, insbesondere im Bereich der Qualitätskriterien für pflanzliche Arzneimittel und deren Wirksamkeitsbeurteilung.

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Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.


Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) vertritt mit seiner mehr als 65-jährigen Erfahrung auf den Gebieten der Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung, -herstellung und -vermarktung das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Rund 250 Unternehmen mit etwa 78.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören klassische Pharma-Unternehmen, Pharma-Dienstleister, Unternehmen aus dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel (Phytopharmaka) und der Homöopathie/Anthroposophie. Ziel des BPI ist es, das Gesundheitswesen patientenorientiert und zukunftssichernd weiterzuentwickeln. So beteiligt sich der Verband intensiv an der gesundheitspolitischen Reformdiskussion. Um sicherzustellen, dass Patienten die für sie notwendigen Medikamente und Therapien erhalten, setzt sich der Verband für die Sicherung der Vielfalt qualitätsorientierter Arzneimittel aller Therapierichtungen ein. Der BPI ist im kontinuierlichen Dialog mit der Politik, den Akteuren des Gesundheitswesens und der Öffentlichkeit.

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Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V.


Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. (DPhG) zählt mit rund 10.000 Mitgliedern zu den großen wissenschaftlichen Gesellschaften in Deutschland. Die DPhG veranstaltet jährlich etwa 150 wissenschaftliche Vorträge,  ist Herausgeberin der Zeitschrift „Pharmakon“ und fördert als unabhängige Gesellschaft die wissenschaftlichen Interessen der deutschen Pharmazie. Die DPhG-Fachgruppe „Pharmazeutische Biologie“ deckt ein breites Spektrum an Themen ab, die für Forschung und Praxis von großer Relevanz sind. Die Fachgruppe setzt sich für die Entwicklung neuer Arzneistoffe biogenen Ursprungs ein (z.B. Biologicals) und stärkt die evidenzbasierte Phytotherapie mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln und hohen Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit. Die DPhG-Fachgruppe „Pharmazeutische Biologie“ nimmt Stellung zu aktuellen politischen und regulatorischen Fragen und steht im Dialog mit Forschung, Industrie und Behörden.

Weitere Informationen zur DPhG erhalten Sie hier

Deutscher Naturheilbund e.V.


Der Deutsche Naturheilbund als älteste europäische Laienvereinigung für Naturheilkunde (seit 1889), als Dachverband für die ihm angeschlossenen Naturheilvereine, fördert die Selbstverantwortung für die persönliche Gesundheit und vermittelt entsprechende Kompetenz. Mit einem jährlichen „Tag der Naturheilkunde“ wird die Bevölkerung über Primärprävention und die Therapievielfalt informiert. Zu diesem Anlass bieten die Naturheilvereine regionale Programme an in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Wasser- und Pflanzenheilkunde, zu Umwelteinflüssen und der Lebensbalance. Dies sind auch die Schwerpunkte unserer bewährten Ausbildung zum „Naturheilkunde-Berater DNB“. Unsere Mitglieder finden informative Themen in unserem Verbandsmagazin impulse und können in unserer Telefonsprechstunde mit erfahrenen Therapeuten sprechen. Unsere Vereine bieten interessante Veranstaltungen: Vorträge, Workshops, Wanderungen und vieles mehr an.

Weitere Informationen zum Deutschen Naturheilbund erhalten Sie hier hier

Forum Essenzia e.V.


Als gemeinnütziger Verein setzt sich Forum Essenzia e. V. für die Förderung, den Schutz und die Verbreitung von Aromatherapie, Aromapflege und Aromakultur ein. Wir verstehen uns als länderübergreifendes Netzwerk von Anwendern, Händlern, Produzenten und Liebhabern naturreiner ätherischer und fetter Öle.

Der Verein engagiert sich für den Einsatz und die Verfügbarkeit von ätherischen und fetten Pflanzenölen und Pflanzenwässern (Hydrolate). Wir setzen uns ein für eine genuine und authentische Qualität, für Biozertifizierung und für fairen Handel dieser Naturstoffe.

Die Fachzeitschrift F·O·R·U·M mit aktuellen Beiträgen zur Aromatherapie, Aromapflege und Aromakultur ist das Sprachorgan des Vereins.

Forum Essenzia e. V. führt Fachveranstaltungen für Destillateure, Angehörige von Pflegeberufen, Apotheker, Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen und interessierte Laien durch und bietet Aromatherapeuten und -experten die Möglichkeit sich auf der Online-Plattform zu präsentieren.

Die Ausbildungsrichtlinien des Vereins sind ein wichtiger Beitrag zur fachgerechten und qualifizierten Ausbildung im In- und Ausland. Auf deren Grundlage zertifiziert Forum Essenzia e. V. Aus- und Fortbildung. Zudem ist es Fachpersonen möglich, eine firmenneutrale Qualifikation zum Aromatherapeuten/-experten durch Ablegen einer Prüfung zu erwerben.

Weitere Informationen zum Forum Essenzia erhalten Sie hier

Gesellschaft für Phytotherapie e.V.


Die Gesellschaft für Phytotherapie e. V. (GPT) wurde 1971 von Ärzten und Apothekern gegründet und hat über 400 Mitglieder. Sie unterstützt die Erarbeitung, Auswertung und Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Anwendung pflanzlicher Arzneimittel in Klinik und Praxis. Zu diesem Zweck organisiert sie nationale bzw. deutschsprachige internationale wissenschaftliche Kongresse und bietet Aus- und Fortbildungen an. Sie verfasst Stellungnahmen zu phytotherapeutischen Fragestellungen von öffentlichem Interesse und vertritt die Phytotherapie bei Behörden und gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern. Ihr Publikationsorgan ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift „Zeitschrift für Phytotherapie“. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) ist sie an der Erstellung von Therapie-Leitlinien beteiligt, in der europäischen Dachorganisation nationaler phytotherapeutischer Fachgesellschaften (ESCOP) arbeitet sie an der Erstellung europäischer Arzneipflanzenmonographien mit.

Weitere Informationen zur GPT erhalten Sie hier

International Society for Japanese Kampo Medicine

Kampo Medizin ist die traditionelle japanische Phytotherapie mit einer Geschichte von mehr als 1500 Jahren. Mit Ursprung in der antiken Chinesischen Medizin im China der Han Zeit, hat sie sich in eine eigenständige japanische Phytotherapie entwickelt. Sie ist charakterisiert durch ihre gut standardisierten Drogen und eine pragmatische Reduktion der Anzahl und Dosis der verwenden Arzneipflanzenbestandteile in standardisierten Rezepturen.

Klinische Indikationen sind eine Vielzahl chronischer und funktioneller Erkrankungen, wie gastrointestinale oder gynäkologische Funktionsstörungen, Allergien sowie supportive Wirkungen bei Tumorpatienten oder in der Geriatrie.

Die Kampo Medizin in Japan ist gut integriert in das moderne Medizinsystem. Es gibt umfangreiche Daten experimenteller und klinischer Studien. Der Standard bezüglich der Qualität der benutzten Arzneidrogen ist nach GCP- und GMP-Richtlinien reguliert.

Die Internationale Gesellschaft für Japanische Kampo Medizin (ISJKM) ist eine internationale Gesellschaft als Plattform für Kommunikation und Zusammenarbeit internationaler Forscher, Ärzte und Pharmazeuten auf dem Gebiet der Kampo Medizin.

Ziel der Gesellschaft ist es, ein internationales Sprachrohr für die Kampo Medizin zu sein und die Ergebnisse exzellenter experimenteller und klinischer Forschung sowie Erfahrungen in Klinik und Lehre zu teilen.

Die ISJKM wurde 2009 in Tokyo gegründet. Seither finden alle zwei Jahre internationale Treffen statt.

Weitere Informationen zur ISJKM erhalten Sie hier.

 

 

Komitee Forschung Naturmedizin e.V.


Gegründet im Jahr 1999, vertritt das Komitee Forschung Naturmedizin (KFN) seit nunmehr fast 20 Jahren, herstellerunabhängig, glaubwürdig und kompetent die Forderung nach klinischer Evidenz beim Einsatz von Naturheilmitteln in Form von Phytopharmaka, Homöopathika und Medizinprodukten. Dabei erstreckt sich klinische Evidenz, aus Sicht des KFN, insbesondere auf zwei zentrale Dimensionen. Erstens, die verlässliche pharmazeutische Qualität von Naturheilmitteln. Zweitens, eine nachgewiesene und dadurch auch wahrnehmbare Wirksamkeit und Verträglichkeit dieser speziellen Therapeutika. Hieraus resultiert aus Sicht ihrer Anwender ein echter Mehrwert.

Eindeutige Positionierung

Das KFN steht damit für eine Therapie mit Naturheilmitteln, die eine belegte klinische Wirksamkeit besitzen, eine individuell dokumentierte Unbedenklichkeit gezeigt haben und damit ein positives Nutzen-Risikoverhältnis aufweisen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit des KFN, ist der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den verschiedensten wissenschaftlichen Institutionen.

Weitere Informationen zum KFN erhalten Sie hier

 

Kooperation Phytopharmaka GbR


Die Kooperation Phytopharmaka wurde 1982 als wissenschaftliche Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gegründet. Als aktives Bindeglied zwischen Patienten, Ärzten, Apothekern, Forschern, Herstellern, wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Verbänden und Behörden wie der Europäischen Arzneimittel-Agentur  (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzt sie sich für pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) als Bestandteil der modernen medizinischen Versorgung ein.

Ihre Arbeitsgebiete sind die Erarbeitung und Zusammenstellung von wissenschaftlichen Erkenntnismaterialien und die öffentliche Information über Heilpflanzen  und die Erfassung, Zusammenstellung und Auswertung von Daten zu Phytopharmaka in der täglichen Anwendungspraxis (Projekt PhytoVIS). Sie hat zudem mit der Bildungskiste „Faszination Heilpflanzen“ innovative Unterrichtsmaterialien für Schüler zur Anwendung von Heilpflanzen entwickelt, die im Jahr 2017 mit dem Preis „UN-Dekade Biologische Vielfalt“ ausgezeichnet wurden.

Weitere Informationen zur Kooperation Phytopharmaka erhalten Sie hier

Society of Medical Plants and Natural Product Research

(Gesellschaft für Arzneipflanzen- und Naturstoff-Forschung e.V.)


Die Gesellschaft für Arzneipflanzen- und Naturstoff-Forschung e.V. (GA) ist eine weltweit agierende wissenschaftliche Fachgesellschaft mit mehr als 1.000 Mitgliedern, die sich mit vielfältigen Aspekten rund um Arzneipflanzen und Naturstoffe beschäftigt. Hauptarbeitsgebiete sind u.a. biologische, pharmakologische, pharmakokinetische und klinische Aktivitäten pflanzlicher Extrakte und Naturstoffe, Naturstoffchemie, biosynthetische Bildung von Wirkstoffen, Entwicklung moderner Prüf- und Analysenmethoden für eine optimierte Qualitätskontrolle, Anbau von Arzneipflanzen, technologische Aspekte sowie grundlagenorientierte Untersuchungen. Forschungsaktivitäten beziehen sich sowohl auf Anwendungen am Menschen als auch am Tier. Die GA publiziert viele Ergebnisse in der international ausgerichteten Zeitschrift Planta Medica mit strenger peer-review Begutachtung. Die GA berät in wissenschaftlichen Fragestellungen rund um die Arzneipflanzen Behörden und verschiedene Akteure im Gesundheitswesen. Zentraler Bestandteil der GA sind die jährlichen internationalen wissenschaftlichen Tagungen, die durch die Gesellschaft ausgerichtet werden und aktuelle Forschungsergebnisse präsentieren sowie die Stiftung „Plants for Health“ zur Förderung der Wissenschaft rund um Arzneipflanzen und Naturstoffe.

Weitere Informationen zur GA erhalten Sie hier

Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren e.V.


Der Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren e.V. (ZAEN) wurde 1951 gegründet und gab sich 2001 den Zusatz ‚und Regulationsmedizin‘. Er vertritt über die klassischen Naturheilverfahren weit hinausgehend ein breites Spektrum an ärztlichen Methoden. Sein Ziel ist der Erhalt, die Erforschung, die Weiterentwicklung und die Verbreitung der Naturheilverfahren und Komplementärmedizin.

Mit 3.500 Ärzten als Mitgliedern ist er die größte und älteste methodenübergreifende ärztliche Fachgesellschaft für Naturheilverfahren und Komplementärmedizin europaweit.

Mit angeschlossenen Fachgesellschaften und Arbeitskreisen arbeitet er an Weiterbildungs-Curricula und Ausbildungsstandards. Speziell die Phytotherapie wird durch ein eigenes Kompetenzteam geprägt. Der ZAEN bietet Ärzten, Institutionen, Behörden, Politik, Presse und Laien umfassende und fundierte Informationen.

Weitere Informationen zum ZAEN erhalten Sie hier

Positionspapier Förderung der Phytotherapie in Deutschland

 

Phytotherapie

 

Unter „Phytotherapie“ versteht man die Heilung, Linderung und Vorbeugung von Krankheiten und Beschwerden durch Arzneipflanzen und daraus hergestellten Arzneimitteln. Pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) sind zugelassene oder registrierte Arzneimittel, die vor ihrer Markteinführung von der Zulassungsbehörde unter Berücksichtigung aller arzneimittelrechtlicher Vorgaben auf ihre Wirksamkeit, Sicherheit und pharmazeutische Qualität überprüft wurden. Sie sind in Deutschland seit Jahrzehnten weit verbreitet und erfreuen sich aufgrund ih-rer erwiesenen Wirksamkeit und ihrer geringen Nebenwirkungen großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Pflanzliche Arzneimittel stellen eine wichtige Therapieoption dar, auch in der Selbstmedikation.

 

Unzureichende Verankerung der Phytotherapie in Aus-, Fort- und Weiterbildung

 

In medizinischen und pharmazeutischen Fachkreisen ist der Kenntnisstand zur Phytothera-pie oft nicht ausreichend, da dieser Therapierichtung im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiter-bildung ein zu geringer Stellenwert zukommt. Begründet wird dies u. a. mit einer durch klini-sche Studien unzureichend belegten Wirksamkeit. Diese Sichtweise ist jedoch nur teilweise korrekt, denn die Wirksamkeit vieler auf dem Markt erhältlichen Phytopharmaka ist bereits gut bzw. sehr gut evidenzbasiert abgesichert. In anderen Fällen besteht aber noch grundle-gender Forschungsbedarf.

 

Kaum öffentliche Forschungsförderung

 

Phytotherapeutische Forschung wurde in Deutschland in den letzten Jahrzehnten kaum öffentlich gefördert. Projektanträge mit phytotherapeutischem Schwerpunkt haben im Rahmen der Grundlagenforschung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bzw. im Rah-men der präklinischen und klinischen Forschung innerhalb der Förderprogramme der Bun-desregierung (z. B. Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF) kaum eine Chan-ce auf Bewilligung. Es fehlen u. a. öffentliche Förderprogramme und Experten für Naturstoffchemie und -pharmakologie sowie Phytotherapie in den entsprechenden Entscheidungsgremien.

 

Deutschland kommt Forderungen nicht nach

 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert seit vielen Jahren, dass in ihren Mitglied-staaten öffentlich finanzierte Lehrstühle und akademische Forschungsinstitute eingerichtet werden sollen, die sich mit traditioneller Medizin befassen. Hierbei wird von der WHO explizit auch die Phytotherapie eingeschlossen. Diese Forderung ist in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern weltweit – bisher kaum umgesetzt. Zudem hat die Zahl pharma-zeutischer Lehrstühle, die sich mit Naturstoffen und Phytopharmaka beschäftigen, an deut-schen Universitäten in den letzten Jahren sehr stark abgenommen. Wegen der fehlenden akademischen Ausbildungsstätten beklagen die Hersteller von Phytopharmaka zunehmend einen Mangel an qualifiziertem Nachwuchs in allen Bereichen. Die prekäre staatliche Forschungsförderung hat dazu geführt, dass Deutschland seine internationale Führungsrolle in der Phytotherapie- und Naturstoffforschung, die noch bis Anfang der 1990er Jahre bestand, längst an Nationen wie Brasilien, Volksrepublik China, Indien, Iran, Ghana oder Südkorea abgegeben hat.

 

Das Bündnis Phytotherapie fordert daher:

 

  1. Verbesserung der Forschungsbedingungen im Bereich der Phytotherapie durch verstärkte öffentliche Forschungsförderung
    • Einführung neuer Entwicklungsprogramme und Förderschwerpunkte
    • Stärkere Einbeziehung von Experten aus dem Bereich der Phytotherapie in die Gutachterkommissionen, z. B. von DFG und BMBF
  2. Einrichtung staatlich finanzierter Lehrstühle und akademischer Forschungsinstitute an deutschen Universitäten mit dem Schwerpunkt Phytotherapie
  3. Stärkere Verankerung der Phytotherapie in der medizinischen und pharmazeutischen Ausbildung
  4. Stärkere Unterstützung universitärer Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Phytopharmaka und Phytotherapie
  5. Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

Eine intensivere Forschung steigert Wissen und Akzeptanz zu Phytopharmaka in den Fachkreisen und ermöglicht eine gezielte Anwendung. Zugleich kann dadurch die Evidenz der Wirksamkeit von Phytopharmaka erhöht werden, sodass positive Anwendungsempfehlungen vermehrt in medizinischen Leitlinien verankert werden.

In folgenden Bereichen wird u. a. Forschungs- und Handlungsbedarf gesehen:

  • Intensivierte Aufnahme von Phytopharmaka in medizinische Leitlinien
  • Optimierte Anwendung von Phytopharmaka bei Kindern und Senioren
  • Einsatz von Phytopharmaka zur Reduzierung der Antibiotikaresistenz
  • Forschung zur Versorgung von Patienten mit Phytopharmaka
  • Forschung zu Arzneipflanzen einschließlich Analytik, Wirkungsmechanismen, Wirksamkeit, Interaktionen und Nebenwirkungen

 

Das Bündnis Phytotherapie

 

Das Bündnis Phytotherapie ist ein Zusammenschluss von Experten der Ärzte- und Apothekerschaft, aus Wissenschaft und Forschung sowie aus Herstellerverbänden und anderen renommierten Institutionen aus dem Bereich der Phytotherapie. Durch die wissenschaftliche Kompetenz der Partner und ihren Schatz an langjähriger Erfahrung erwachsen Synergien zur Förderung und zukunftsweisenden Weiterentwicklung der Phytotherapie.

  • Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V. – Ärztliche Vereinigung für Komplementärmedizin
  • Arbeitsgemeinschaft für Naturheilverfahren im Akutkrankenhaus
  • Arbeitskreis für Mikrobiologische Therapie e.V. (AMT)
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
  • Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. (DPhG)
  • Deutscher Naturheilbund e.V. (DNB)
  • Forum Essenzia e.V.
  • Gesellschaft für Phytotherapie e.V. (GPT)
  • Komitee Forschung Naturmedizin e.V. (KFN)
  • Kooperation Phytopharmaka GbR
  • Society of Medicinal Plants and Natural Product Research (Gesellschaft für Arzneipflanzen- und Naturstoff-Forschung e.V.) (GA)
  • Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V. (ZAEN)

 

Kontakt: info@buendnis-phytotherapie.de

Das Positionspapier des Bündnis Phytotherapie können Sie hier als PDF herunterladen.

Das grüne Rezept

 

Was ist das Grüne Rezept?

 

Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und sogar einigen Ärzten nicht bekannt. Den Großteil der Verordnungen nehmen Ärzte auf dem rosafarbenen Kassenrezept vor, wo allerdings im Allgemeinen nur verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Arzt aufgeschrieben werden dürfen. Die Kosten für diese Arzneimittel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen direkt. Das Gegenstück für Privatpatienten ist eine Verordnung auf dem blauen Privatrezept, wobei hier der Patient finanziell in Vorleistung geht und anschließend bei seiner privaten Krankenkasse das Rezept zur Kostenerstattung einreichen kann.

Das Grüne Rezept entspricht vom Aufbau dem rosafarbenen Kassenrezept. Auf ihm können Ärzte aller Fachrichtungen rezeptfreie Arzneimittel verordnen. Damit bindet das Grüne Rezept rezeptfreie Arzneimittel in ein ärztliches Gesamtbehandlungskonzept mit ein. Die Kosten für ein auf dem Grünen Rezept verordnetes Arzneimittel müssen die Patienten zunächst selbst tragen. Allerdings erstatten einige gesetzliche Krankenversicherungen im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen teilweise auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel. Gesetzlich Krankenversicherte sollten deshalb klären, ob auch ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.

 

Wie ist das Grüne Rezept entstanden?

 

Im Rahmen des „GKV-Modernisierungsgesetzes“ wurden ab dem 01. Januar 2004 alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel für über 12-jährige Patienten, bis auf wenige Ausnahmen, aus der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ausgeschlossen. Dies erfolgte allein zur Ausgabenreduzierung. Bei rezeptfreien Arzneimitteln handelt es sich um besonders sichere und nebenwirkungsarme Präparate. Wegen dieser Eigenschaften ist die Anwendung dieser Arzneimittel nicht der Überwachung durch einen Arzt unterstellt, sondern sie können im Rahmen der Selbstmedikation angewendet werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV), der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH e.V.) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI e.V.) haben als Reaktion auf die Herausnahme der rezeptfreien Arzneimittel aus der Kassenerstattung Anfang 2004 das Grüne Rezept entwickelt und es den Ärzten als Instrument zur einheitlichen Verordnung von rezeptfreien Arzneimitteln zur Verfügung gestellt.

 

Warum sollten Ärzte das Grüne Rezept einsetzen?

 

Rezeptfreie Arzneimittel spielten bis 2004 in der ärztlichen Praxis eine wichtige Rolle. Mit der Herausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen konnten Ärzte ihren Patienten zunächst nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept verordnen.

Mit dem Grünen Rezept haben Ärzte wieder ein Instrument zur Verordnung von wirksamen und sicheren rezeptfreien Arzneimitteln zur Verfügung. Sie können damit weiterhin alle Arzneimittel, ob verschreibungspflichtig oder nicht, in ihre Beratung und Verordnung mit einbeziehen und die für jeden Patienten am besten geeignete Therapie auswählen.

Verordnungen von Arzneimitteln auf dem Grünen Rezept vermerkt der Arzt in der Regel in der Patientenakte. So gewinnt er für weitere Behandlungen einen Überblick, welche Arzneimittel ein Patient verwendet. Diese Informationen sind wichtig, um beispielsweise Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln zu vermeiden.

Unter diesem Link können interessierte Ärzte und Patienten eine Liste der gesetzlichen Krankenversicherungen abrufen, die im Rahmen ihrer Satzungsleistungen auf dem Grünen Rezept verordnete rezeptfreie Arzneimittel auch wieder erstatten. Auch hier finden Sie entsprechende Informationen.

 

Wo kann das Grüne Rezept bezogen werden und wie sieht es aus?

 

Das Grüne Rezept ist als verbindliches Muster bei den verschiedenen Rezeptblatt-Druckereien hinterlegt. Es entspricht vom Aufbau her dem roten Formblatt 16 der Arzneiverordnung. Ärzte, Apotheker und Arzneimittelhersteller können die Grünen Rezepte bei den Rezeptdruckereien entgeltlich bestellen. Pharmazeutische Hersteller können Grüne Rezepte kostenfrei an Ärzte abgeben oder über ihre Außendienstmitarbeiter zur Verfügung stellen. Ärzte haben zudem die Möglichkeit, kostenfreie und produktneutrale Grüne Rezepte hier zu bestellen.

Ein Muster des Grünen Rezeptes ist nachstehend abgebildet:

 

Welche Vorteile bringt das Grüne Rezept den Patienten?

 

Mit der Verordnung eines rezeptfreien Arzneimittels auf dem Grünen Rezept stellt der Arzt klar, dass er die Einnahme dieses Präparates für die Therapie als notwendig und zweckmäßig erachtet. Er wählt damit bewusst ein rezeptfreies Arzneimittel aus, das über ein besonders gutes Nutzen-Risiko-Profil verfügt.

Das Grüne Rezept schafft nicht nur Vertrauen, sondern dient auch als Merkhilfe für den Kauf der Arzneimittel in der Apotheke. Im Allgemeinen vermerkt der behandelnde Arzt neben dem Namen des Arzneimittels auch die Darreichungsform, die Packungsgröße und bei Bedarf auch Hinweise zur Anwendung.

Rezeptfreie Arzneimittel, die auf dem Grünen Rezept verordnet werden, erstatten manche Krankenversicherungen im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen. Mit einem Durchschnittspreis von ca. 8 Euro pro Packung liegen die meisten rezeptfreien Arzneimittel unter der Zuzahlungsgrenze für verschreibungspflichtige Arzneimittel von derzeit 10 Euro und sind somit häufig kostengünstiger für die Patienten. Darüber hinaus können Patienten nicht erstattete eingelöste Grüne Rezepte zusammen mit dem Kaufbeleg bei der Einkommensteuererklärung im Sinne der Abgabenordnung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

 

In welchen Fällen erstatten gesetzliche Krankenversicherungen Verordnungen auf dem Grünen Rezept?

 

Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zum 01. Januar 2012 haben alle gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit, ihre Satzungsleistungen um nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zu erweitern. Viele Krankenkassen haben schon von dieser Möglichkeit der Verbesserung der Versorgung ihrer Versicherten Gebrauch gemacht und erstatten im Rahmen ihrer Satzungsleistungen die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel wieder. Damit kommen die Kassen dem Wunsch vieler Versicherter nach. Die Ausgestaltung des Umfangs und die Modalitäten der Erstattung kann jede Krankenversicherung individuell in ihrer Satzung festlegen.

Pflanzliche Arzneimittel und pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel: Was macht den Unterschied?

 

Zubereitungen aus Arzneipflanzen erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit in der Selbstmedikation und werden auch von Ärzten zunehmend häufiger empfohlen. Es gibt sie nicht nur in Apotheken, sondern auch Drogeriemärkte, Reformhäuser, Supermärkte und das Internet bieten Produkte an, die in unterschiedlichen Formen Arzneipflanzen enthalten. Hierbei sind pflanzliche Arzneimittel von Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Inhaltsstoffen zu unterscheiden. Dies ist manchmal nicht einfach, da sich die beiden Produktkategorien oft in Inhaltsstoffen, Darreichungsform (z. B. Tabletten, Kapseln, etc.) und Präsentation ähneln.

Die Apotheke kann als Anlaufstelle für Patienten und Verbraucher durch ihre Kompetenz und individuelle Beratung einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Unterschiede leisten und über Möglichkeiten und Grenzen informieren.

 

Pflanzliche Arzneimittel

 

Die Wirkung von pflanzlichen Arzneimitteln beruht auf bestimmten Inhaltsstoffen der Pflanze oder der Pflanzenteile. Diese Stoffe greifen an bestimmte Strukturen im menschlichen Organismus an oder führen bei ausreichender Dosierung auf pharmakologische Weise zu einem therapeutischen Effekt. Sie werden, ebenso wie chemisch-synthetische Arzneimittel, für die Behandlung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden angewendet. Die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit sowie ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis müssen durch klinische Studien oder Literaturdaten (bei pflanzlichen Arzneimitteln mit sog. „anerkannter medizinischer Verwendung“) bzw. durch die belegte traditionelle medizinische Anwendung (bei traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln) nachgewiesen werden. Das Inverkehrbringen von pflanzlichen Arzneimitteln ist nur möglich, wenn die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft und das Präparat zugelassen wurde (bei traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln spricht man von Registrierung).

 

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

 

Neben den pflanzlichen Arzneimitteln gibt es eine immer größere Zahl von pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln (NEM). Sie gehören zu den Lebensmitteln und unterliegen damit den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Aufgrund der Darreichungsformen haben NEM häufig ein ähnliches Erscheinungsbild wie Arzneimittel. Daraus darf jedoch nicht auf eine ähnliche Wirkung geschlossen werden. Sie haben eine ernährungsspezifische bzw. physiologische Wirkung und sollen zur Erhaltung der Gesundheit beitragen. Nahrungsergänzungsmittel dienen ausschließlich dazu, dem Körper zusätzliche Nährstoffe zuzuführen, um die allgemeine Ernährung zu ergänzen und zum Erhalt der normalen Körperfunktionen beizutragen. Sie dürfen keinerlei Anspruch erheben, arzneiliche Wirkungen zu entfalten, da sie nicht dazu bestimmt sind, Krankheiten zu heilen oder zu verhüten.

Für Nahrungsergänzungsmittel gibt es kein behördliches Zulassungsverfahren. Sie müssen lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden und können dann direkt in den Verkehr gebracht werden.

 

Unterschiedliche Qualität

 

Ein weiterer Unterschied zwischen pflanzlichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln liegt in den deutlich höheren Anforderungen an die pharmazeutische Qualität von Arzneimitteln, die entsprechend den strengen regulatorischen Vorgaben (z. B. Arzneibuch) geprüft werden muss. Nur dann darf das pflanzliche Arzneimittel in Verkehr gebracht werden. Auf diese Weise ist eine gleichbleibende, hohe Qualität gewährleistet. Die Herstellung unterliegt außerdem einer laufenden Überwachung.

 

Die Qualität und gesundheitliche Unbedenklichkeit von Nahrungsergänzungsmitteln und damit deren Sicherheit liegen dagegen in der Eigenverantwortung des Lebensmittelherstellers bzw. des Inverkehrbringers. Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Länder erfolgen nur stichprobenartig oder in konkreten Verdachtsfällen.

 

Tag der Arzneipflanze

 

Die Gesellschaft für Phytotherapie (GPT) hat die Anwendung von pflanzlichen Arzneimitteln einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und ihren Stellenwert in einem ganzheitlichen Therapiekonzept sowohl in der Medizin als auch in der Selbstmedikation zu fördern. Pflanzliche Arzneimittel sind vor allem im Bereich der Selbstmedikation ein etablierter Bestandteil der Gesundheitsversorgung und genießen in Deutschland eine hohe Akzeptanz. Gerade bei leichteren Erkrankungen zeichnen sie sich durch ihre gute Wirksamkeit und oft bessere Verträglichkeit als chemisch-synthetische Arzneimittel aus.

 

Auf Initiative der GPT wurde im Jahr 2020 erstmals deutschlandweit der „Tag der Arzneipflanze“ unter dem Motto „Phytotherapie – was heilt denn da?“ ausgerufen. Er findet fortan jährlich statt.

 

Botanische Gärten, Universitäten und Hersteller von Phytopharmaka beteiligen sich an diesen Tagen mit Besichtigungen, Führungen und Vorträgen. Aktionen rund um pflanzliche Arzneimittel sind in Apotheken, Arztpraxen, aber auch in Schulen, Kitas und anderen kommunalen Einrichtungen geplant.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

Definition

 

Phytotherapie ist die Heilung, Linderung und Vorbeugung von Krankheiten und Beschwerden durch Arzneipflanzen, durch deren Teile wie Blüten, Wurzeln oder Blätter, durch Pflanzenbestandteile wie ätherische Öle oder durch Zubereitungen aus Arzneipflanzen (Phytopharmaka) wie Trockenextrakte, Tinkturen oder Presssäfte.

Die Aromatherapie ist ein Teilbereich der Phytotherapie. Sie wendet ätherische Öle und Mischungen aus ihnen zu medizinisch-therapeutischen Zwecken an, d.h. zur Behandlung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten, Infektionen und Beschwerden. Dabei entfalten die ätherischen Öle ihre Wirkung über den Geruchssinn, die Atmungsorgane und über äußerliche und, seltener auch innerliche Anwendungen.

Im medizinischen Verständnis von Gesundheit und Krankheit basiert die Phytotherapie ohne Einschränkungen auf der (natur-)wissenschaftlichen Medizin, sie hat also keine eigenen Theorien oder Lehren hinsichtlich des menschlichen Körpers (Anatomie, Histologie), seiner Funktionsweise (Physiologie, Biochemie), der Entstehung und Erkennung von Krankheiten (Pathologie, Pathophysiologie, Pathobiochemie, Diagnostik) und der Art und Weise, wie Wirkstoffe Körperfunktionen beeinflussen (Pharmakologie, Toxikologie).

Der Zusammenhang von Dosis und Wirkung wird in der Phytotherapie als pharmakologisch charakterisierbar aufgefasst.

In Deutschland wurde die moderne Phytotherapie bekannt durch das Gründungsmitglied der Gesellschaft für Phytotherapie (GPT) Prof. Dr. Rudolf Fritz Weiß, der das erste Lehrbuch für Phytotherapie herausgab, und wird im Arzneimittelgesetz als Therapierichtung genannt.

Phytotherapie in der Praxis

Darreichungsformen

Pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka) enthalten pharmazeutisch bearbeitete Zubereitungen aus Arzneipflanzen. Sie stehen in Form von Fertigpräparaten in vielen Darreichungsformen zur Verfügung.

Die Darreichungsform bezeichnet die fertige, wirkstoffhaltige Zubereitung, die dem Patienten verabreicht wird und legt die Art und Weise fest, wie ein Arzneimittel appliziert wird. Damit ein Wirkstoff in einem Arzneimittel in der passenden Dosierung und an der richtigen Stelle im Körper abgegeben wird, muss er entsprechend vorbereitet werden. Dies ist Aufgabe der Galenik. Der Wirkstoff wird mit bestimmten Hilfsstoffen vermischt und dann entweder zu flüssigen, festen, halbfesten oder speziellen Arzneiformen weiterverarbeitet. Zu den flüssigen Darreichungsformen zählen Lösungen, Injektionszubereitungen, Emulsionen, Suspensionen, Tropfen, Säfte und Sirupe. Feste Darreichungsformen sind Kapseln, Dragees, Tabletten, Granulate und Pulver. Zu den halbfesten Arzneimitteln gehören unterschiedliche Arten von Salben, Cremes, Gele und Pasten. Die speziellen Darreichungsformen wie z.B. Zäpfchen, Sprays, Pflaster, Dosieraerosole spielen in der Phytotherapie eher eine untergeordnete Rolle.

Die Darreichungsform muss in den Produktinformationstexten und der Beschriftung eines Arzneimittels (Fachinformation, Packungsbeilage, Behältnis und Faltschachtel) verpflichtend angegeben werden (§§ 10, 11, 11a AMG).

 

Arzneitees

Tees können zur Linderung verschiedener Beschwerden eingesetzt werden. Man unterscheidet zwei Produktgruppen: Kräutertees, die als Lebensmittel im Rahmen der Ernährung genossen werden und Arzneitees, die ein Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz darstellen, und auf den Verpackungen eine entsprechende Kennzeichnung sowie Wirkung und Gegenanzeigen aufweisen müssen. Einen Arzneitee erkennt man grundsätzlich daran, dass er mit dem Wort „Arzneitee“ gekennzeichnet ist.

Arzneitees sind Aufgussgetränke aus Arzneipflanzen, wobei z. B. Mischungen gezielt für ein individuelles Anwendungsgebiet zusammengestellt werden können, um den Heilungsprozess zu unterstützen und Beschwerden zu lindern. Als teeähnliche Getränke sind es keine Tees, die aus der Teepflanze (Schwarztee, Grüntee) gewonnen werden.

Im Unterschied zu einem herkömmlichen Kräutertee muss ein Arzneitee bestimmte Auflagen erfüllen, um als solcher gekennzeichnet zu werden. Hierbei unterscheidet man zwischen der Standardzulassung und der Individualzulassung. Pharmazeutische Unternehmer können Arzneitees basierend auf Standardzulassungen ohne eigenes Zulassungsverfahren nutzen. Die Qualitätsvorschriften des Europäischen Arzneibuchs sind für die eingesetzten Arzneipflanzen zu beachten. Im Unterschied dazu gibt es individuell zugelassene Arzneitees, für die vom pharmazeutischen Unternehmer beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für eine eigenständige Teerezeptur ein Zulassungsantrag eingereicht wurde. Unabhängig von der Zulassungsart sind Arzneitees aufgrund ihrer in der Regel guten Verträglichkeit überwiegend freiverkäuflich, d.h. sowohl in der Apotheke als auch in Drogeriemärkten bzw. im Lebensmittelhandel erhältlich. Einige Arzneitees sind apothekenpflichtig, z. B. Abführtees aus Sennesblättern.

Die unterschiedliche Konsistenz der für Arzneitees verwendeten Drogen erfordert verschiedene Zubereitungen. Beim Teeaufguss (Infus) ist die Droge in der auf dem Beipackzettel genannten Einzeldosis mit ca. 150 ml kochendem Wasser zu übergießen und nach Anweisung einige Minuten abgedeckt ziehen zu lassen. Der Teeaufguss ist für Blätter-, Blüten- und Krautdrogen geeignet. Bei der Abkochung (Dekokt) werden die Drogen, insbesondere Rinden- und Wurzeldrogen, über eine bestimmte Zeit gekocht. Beim Kaltmazerat lässt man die Drogen, z. B. schleimhaltige Drogen, über Nacht im kalten Wasser quellen und erwärmt diesen Auszug dann vor dem Trinken. Für eine möglichst umfassende Extraktion ist die Verwendung zerkleinerter, fein geschnittener Drogen vorteilhaft, demgegenüber steht allerdings die geringere Haltbarkeit. Eine Teemischung besteht zumeist aus 2–3 Wirkstoffdrogen, zusätzlich können Füll-, Geschmacks- und Schmuckdrogen enthalten sein.

Die Hauptanwendungsgebiete für Arzneitees sind: Erkältungskrankheiten, Nervosität und Schlafstörungen, Verdauungsstörungen, Magenbeschwerden und Harnwegserkrankungen.

 

Weitere Beispiele für praxisrelevante Zubereitungsformen sind:

 

Flüssigextrakte und Tinkturen

Diese Zubereitungsformen werden mit Ethanol-Wasser-Gemischen, in der Regel im großtechnischen Maßstab, hergestellt. Ein Alkoholgehalt von über 40% schützt vor dem Befall des Extraktes durch Mikroorganismen.

 
Frischpflanzenpresssäfte
Frischpflanzenpresssäfte sind naturreine wässrige Extrakte aus Frischpflanzen, die die Gesamtheit der Wirk- und Inhaltsstoffe einer Pflanze in natürlicher Form enthalten. Die frischen Pflanzen bzw. Pflanzenteile werden gewaschen, zerkleinert und anschließend kalt oder heiß gepresst. Der ausgepresste Pflanzensaft wird zentrifugiert oder filtriert und anschließend in Flaschen abgefüllt. Nach Öffnen der Flasche beträgt die Haltbarkeit je nach Art der Aufbewahrung (Kühlung ist empfehlenswert) nur wenige Tage.

 

Aromatherapeutika

Ätherische Öle und Mischungen aus ihnen können als Aromatherapeutika aufgefasst werden. Je nach Applikationsweise finden unterschiedliche Trägerstoffe Verwendung. Ätherische Öle sind komplexe Vielstoffgemische. Sie werden aus botanisch exakt definiertem Pflanzenmaterial durch Destillation und Trennung von der Wasserphase (Hydrolat) oder im Falle von Zitrusschalen durch Auspressung gewonnen. Aromatherapeutika werden häufig angewendet als Inhalation, äußerlich als Verdünnung in fetten pflanzlichen Ölen oder Hydrolaten sowie als Badezusatz und seltener innerlich als Kapseln, Ovula oder Zäpfchen.

 

Arzneipflanzenlexikon

 

Unter folgendem Link finden Sie ein Lexikon mit Porträts der in Europa am meisten verwendeten Arzneipflanzen.

 

Die Phytotherapie: Von den Anfängen bis zur Gegenwart

 

Krankheiten zu heilen oder zu lindern, ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Bevor es chemisch-synthetische Arzneimittel gab, waren die Menschen darauf angewiesen, Heilmittel aus der Natur zu gewinnen. Die frühesten bekannten Aufzeichnungen über die Heilpflanzen und somit die Vorläufer der Phytotherapie stammen aus Nordchina. Danach finden sich Spuren in der Antike. Man schreibt sie dem Arzt Hippokrates zu. Er führte Arzneibehandlungen mit einfachen pflanzlichen Drogen und Komposita durch. Im ersten Jahrhundert vor Christus lässt sich die Geschichte der Pflanzenheilkunde weiterverfolgen. Die Materia Medica des römischen Arztes Dioskurides lehrt über Wirkungen von Pflanzen. Aus dieser Epoche stammt auch das Werk des Römers Plinius Secundus. Er verfasste ein Lexikon der Heilpflanzen in insgesamt zwölf Bänden.

 

Im ersten Jahrhundert vor Christus wurden Arzneibücher zum Teil mit Pflanzenbildern versehen. Als Begründer der Pflanzenheilkunde gilt Claudius Galenius, der im zweiten Jahrhundert nach Christus lebte. Durch Galen (131 –200 n. Chr.) wurden erstmals Gesetzmäßigkeiten zwischen Drogeninhaltstoffen und ihren Wirkungen festgestellt. Er verfolgte die Vier-Säfte-Lehre und danach war es die Aufgabe der Heiler durch Heilpflanzen die Säfte (gelbe und schwarze Galle, Blut und Schleim) wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

 

In Deutschland entwickelte sich die Pflanzenheilkunde im kirchlichen Umfeld weiter. Heilpflanzen wuchsen hauptsächlich in den Gärten der Klöster. Heilpflanzenkundige Mönche und Nonnen fügten dem antiken Wissen volksmedizinische Überlieferungen hinzu und ließen zunehmend auch eigene Erfahrungen in Texte einfließen. Ihren Höhepunkt erreichte die Klostermedizin im 12. Jahrhundert mit Hildegard von Bingen (1098-1179). Sie sammelte nicht nur die Erfahrungen früherer Zeiten, sie erweiterte dieses Wissen auch um Pflanzen, die bis dahin noch nicht zu den Heilpflanzen zählten. Eine davon ist Calendula officinalis (Ringelblume), die bis heute in vielen Hautsalben verwendet wird.

 

Mit dem Beginn der Neuzeit verbreitete sich das Wissen über Heilpflanzen immer weiter. Die Erkenntnisse aus den Klöstern und aus der Volksmedizin flossen in neue Lehren ein. Theophrastus Bombastus von Hohenheim (Paracelsus,  1493-1541) erkannte, dass das Äußere einer Pflanze auf ihre Wirkung schließen lässt. Die Methode ging unter dem Begriff „Signaturenlehre“ in die medizinische Geschichte ein. Dass die Wirkstoffmenge das Maß aller Dinge ist erkannte ebenfalls Paracelsus. Später klassifizierte und systematisierte Carl von Linné (1707-1778) unermüdlich über 3000 Pflanzen und schuf mit seiner botanischen lateinischen Nomenklatur eine einheitliche Grundlage für Heilkundige. In der Folgezeit sorgte vor allem die Inquisition dafür, dass ein Teil des mittelalterlichen Wissens zu Heilpflanzen und ihre Anwendung verloren ging. Es dauerte lange, bis die Phytotherapie wiederentdeckt wurde. Unter anderem ist es Sebastian Kneipp zu verdanken, der die Lehre im Volk weiter bekannt machte.

Das 20. Jahrhundert mit seiner Industrialisierung und der schnellen Entwicklung chemischer Verfahren brachte einen gewaltigen Wandel im Bereich der Medizin mit sich. Wirkstoffe der Pflanzen konnten isoliert, bestimmt und synthetisiert werden. Morphin ersetzte das pflanzliche Opium und Acetylsalicylsäure (Aspirin) verdrängte die Weidenrinde. Obwohl das Interesse an den Arzneipflanzen im Zuge dieser Entwicklung sank, gerieten sie aber nie in Vergessenheit, und viele Anwendungen überlebten in der Volksmedizin. Mit Ende des 20. Jahrhunderts gewann die Phytotherapie wieder mehr an Bedeutung. Der Arzt Rudolf Fritz Weiss (1895-1991) entwickelte die Phytotherapie von einer Erfahrungsheilkunde zu einer systematischen und damit lehr- und lernbaren Wissenschaft. Er gründete 1931 den ersten Lehrstuhl für Phytotherapie in Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt steigerte sich die wissenschaftliche Auseinandersetzung und in der Folge auch die Anerkennung durch die konventionelle Medizin (Schulmedizin). Durch die rasante Entwicklung der Schulmedizin bei den pharmakologischen Therapien, der operativen Diagnostik und Therapie, wurde allerdings die Phytotherapie wieder in den Hintergrund gedrängt. Aber auch wenn die Behandlung mit pflanzlichen Arzneimitteln und Naturheilverfahren sowie deren Erforschung abnahm, blieb sie an einigen Universitäten und anderen klinischen Institutionen, vor allem aber bei Ärzten ein wichtiger Bestandteil in der konventionellen Medizin.

Seit den letzten Jahrzehnten richtete sich das Interesse sowohl von Patienten als auch von Wissenschaftlern wieder verstärkt auf die therapeutischen Möglichkeiten von pflanzlichen Arzneimitteln. Heute ist das Wissen über die Inhaltstoffe der Pflanzen wie etwa Alkaloide, ätherische Öle, Harze, Schleim-, Gerb- und Bitterstoffe, Vitamine und Enzyme und ihren Wirkungen am Menschen groß. In den vergangenen 30 Jahren näherte sich die Phytotherapie infolge der höheren Anforderungen durch verschiedene Novellen des Arzneimittelgesetzes in vielerlei Hinsicht an die Standards für chemisch definierte Arzneimittel an. Im Bereich der Vorgaben zur pharmazeutischen Qualität existieren heutzutage keine Unterschiede mehr. Sowohl experimentelle als auch klinische Forschungen haben zu einem enormen Wissen hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit beigetragen. Das von Expertenkommissionen kritisch geprüfte Erkenntnismaterial zu Botanik, Pharmakologie, Herstellung und praktischen Anwendungen beim Menschen wurde in so genannten Heilpflanzenmonographien zusammengefasst. Tatsache ist, dass moderne pflanzliche Arzneimittel aus definierten, standardisierten oder normierten Ausgangsstoffen (Drogen) bestehen und nach offiziellen Herstellungsleitlinien produziert werden. Für eine ganze Reihe von pflanzlichen Arzneimitteln liegen klinische Studien und Anwendungsbeobachtungen vor, in denen sie ihre gute Wirksamkeit auch im Vergleich zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln bewiesen haben – oft bei deutlich besserer Verträglichkeit und weniger Nebenwirkungen. Zahlreiche Beispiele etablierter Arzneipflanzen wie Johanniskraut und Baldrian geben Zeugnis dafür, dass traditionelle Arzneipflanzen ein großes Potenzial besitzen und sehr gerne von Patienten genutzt werden.

 

Der Nutzen der pflanzlichen Arzneimittel liegt heute vor allem im Bereich der Behandlung, Verhütung, Verzögerung und Unterbrechung von leichten bis mittelschweren Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen sowie bei der Behandlung altersbedingter Krankheitsprozesse. Hier stellen sie eine wichtige Ergänzung zu chemisch-definierten Arzneimitteln dar.

Regulatorisches/ Gesetzliche Grundlagen

 

Wie alle Arzneimittel dürfen auch pflanzliche Arzneimittel erst dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), zugelassen bzw. registriert worden sind. Der entsprechende Antrag ist vom pharmazeutischen Unternehmer zu stellen und muss Angaben wie z. B. Bezeichnung, Darreichungsform, Anwendungsgebiete, Dosierung, Nebenwirkungen, Interaktionen, Kontraindikationen und Risiken enthalten sowie die Dokumentation der pharmazeutischen Qualität, der Unbedenklichkeit und der Wirksamkeit. Letztere muss für zugelassene Arzneimittel durch klinische Studien oder bibliografische Materialien belegt werden.

Bei der Registrierung als „traditionelles pflanzliches Arzneimittel“ muss an Stelle des klinischen oder bibliografischen Wirksamkeitsnachweises eine mindestens 30jährige medizinische Anwendung, davon mindestens 15 Jahre in der Europäischen Union, belegt werden.

Qualität der Ausgangsmaterialien

 

Um den strengen gesetzlichen Anforderungen an die Qualität zu genügen, darf für die Herstellung pflanzlicher Arzneimittel nur entsprechend geprüftes Ausgangsmaterial verwendet werden. Arzneipflanzen, die in ihrer natürlichen Umgebung wachsen, sind vielen Umwelteinflüssen wie Witterung, Bodenbeschaffenheit oder Schädlingsbefall ausgesetzt. Häufig werden deshalb die pflanzlichen Rohstoffe durch feldmäßigen Anbau gewonnen, da man hier, im Gegensatz zur sogenannten Wildsammlung, die Umweltbedingungen relativ gut kontrollieren kann. Die entsprechenden Maßnahmen, z. B. eine Schädlingsbekämpfung, müssen dokumentiert werden. Vor der weiteren Verarbeitung wird das Ausgangsmaterial z. B. auf wirksamkeits- bzw. wertgebende Inhaltsstoffe sowie auf die Abwesenheit von Verunreinigungen und Verfälschungen geprüft.

Marktbedeutung von Phytopharmaka

 

Für rezeptfreie Arzneimittel wurden in deutschen Apotheken (einschließlich Versandhandel) im Jahr 2017 insgesamt 6,7 Mrd. Euro (Endverbraucherpreise) ausgegeben. Phytopharmaka hatten daran einen Anteil von etwa 1,4 Mrd. Euro. Rund jede achte in der Apotheke abgegebene Packung rezeptfreier Arzneimittel entfiel auf Arzneimittel aus dem Bereich der Phytotherapie. Der überwiegende Teil wurde im Rahmen der Selbstmedikation verkauft. Hinzu kommen die nicht-apothekenpflichtigen Phytopharmaka, die z. B. in Drogerien, Reformhäusern oder Supermärkten vertrieben werden. Umsatzstarke Indikationsbereiche der Selbstmedikation mit pflanzlichen Arzneimitteln waren beispielsweise Husten- und Erkältungsmittel, durchblutungsfördernde Mittel, Magen- und Verdauungspräparate, Mittel gegen Harnwegsbeschwerden, Mittel gegen Muskel- und Gelenkschmerzen und Beruhigungs- und Schlafmittel (Quelle: IMS Health/ BAH; IMS PharmaScope®National 2017/ BPI).

Aktuelle Marktzahlen finden Sie beispielsweise unter diesem Link oder hier.

Vertriebswege

 

Pflanzliche Arzneimittel sind, wie alle anderen Arzneimittel, grundsätzlich apothekenpflichtig. Eine Ausnahme bilden freiverkäufliche Arzneimittel, die auch z. B. in Drogerien, Reformhäusern oder im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich sind. Die Voraussetzungen dazu sind gesetzlich geregelt. Innerhalb der apothekenpflichtigen Arzneimittel gibt es nur wenige pflanzliche Arzneimittel, die rezeptpflichtig (verschreibungspflichtig) sind, d.h. nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen. Darüber hinaus können pflanzliche Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) über ein Kassenrezept verschrieben werden, z. B. für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Seit 2012 bieten vielen Kassen über das Grüne Rezept  auch eine Erstattung im Rahmen ihrer Satzungsleistungen an.

 

Verordnungsfähigkeit von pflanzlichen Arzneimitteln

 

Die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu Lasten der GKV ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Nach § 34 SGB V sind nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen. Da fast alle pflanzlichen Arzneimittel aufgrund ihres günstigen Nutzen-Risiko-Profils nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, sind sie nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde in den Arzneimittel-Richtlinien festgelegt, dass nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bei der Behandlung von schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard gelten, mit Begründung vom Vertragsarzt verordnet werden können. Hierzu gehören seitens der pflanzlichen Arzneimittel Ginkgo biloba-Extrakte zur Behandlung der Demenz, Hypericum-Extrakte zur Beeinflussung mittelschwerer depressiver Episoden, Flohsamenschalen zur unterstützenden Quellmittelbehandlung bei Morbus Crohn, Kurzdarmsyndrom und HIV-assoziierter Diarrhö sowie parenteral anzuwendende, auf Mistellektine standardisierte Mistelpräparate in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität.

Darüber hinaus können pflanzliche Arzneimittel über das Grüne Rezept verordnet werden.

Impressum

 

Angaben gem. § 5 TMG

 

Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V. – Ärztliche Vereinigung für
Komplementärmedizin

Vertreten durch Dr. Hans-Peter Friedrichsen

Schönbergstr. 11a

79291 Merdingen

E-Mail: drfriedrichsen@erfahrungsheilkunde.org

Internet: www.erfahrungsheilkunde.org

Vereinsregister: Mannheim VR 330548

 

Arbeitsgemeinschaft für Naturheilverfahren im Akutkrankenhaus

Vertreten durch Prof. Dr. med. André-Michael Beer

Klinik für Naturheilkunde, Klinik Blankenstein, Hattingen. Im Vogelsang 5-11

45527 Hattingen

E-Mail: a.beer@klinikum-bochum.de

Internet: www.klinikum-bochum.de/fachbereiche/naturheilkunde/prof-dr-med-andre-michael-beer.html

 

Arbeitskreis für Mikrobiologische Therapie e.V. (AMT)

Vertreten durch Dr. Eckhard Schreiber-Weber
Im Enger 1
35767 Breitscheid

E-Mail: info@amt-herborn.de

Internet: www.amt-herborn.de

Vereinsregister: Wetzlar VR 3279

 

Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)

Vertreten durch Dr. Hubertus Cranz

Ubierstraße 71-73

53173 Bonn

E-Mail: bah@bah-bonn.de

Internet: www.bah-bonn.de

Vereinsregister: Bonn VR 4939

 

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Vertreten durch Dr. Kai Joachimsen

Friedrichstraße 148

10117 Berlin

E-Mail: info@bpi.de

Internet: www.bpi.de

Vereinsregister: Berlin-Charlottenburg VR 22186 B

 

Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. (DPhG)

Vertreten durch Prof. Dr. rer. nat. Susanne Alban (Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates)

Varrentrappstr. 40-42
60486 Frankfurt am Main

E-Mail: salban@pharmazie.uni-kiel.de

Internet: www.dphg.de

Vereinsregister: Berlin-Charlottenburg VR 2737 B

 

Deutscher Naturheilbund e.V. (DNB)

Vertreten durch Dr. med. Freiherr von Rosen (Präsident)

Am Anger 70

75245 Neulingen

E-Mail: info@naturheilbund.de

Internet: www.naturheilbund.de

Vereinsregister: Mannheim VR 502028

 

Forum Essenzia e.V.

Vertreten durch Ingeborg Stadelmann (Präsidentin), Dr. Eva Heuberger (Vizepräsidentin)
Nesso 8
87487 Wiggenbach

E-Mail: post@forum-essenzia.org

Internet: www.forum-essenzia.org

Vereinsregister: Kempten (Allgäu) VR 853

 

Gesellschaft für Phytotherapie e.V. (GPT)

Vertreten durch Prof. Dr. med. Karin Kraft

Hebborner Berg 51

51467 Bergisch Gladbach

E-Mail: info@phytotherapie.de

Internet: www.phytotherapie.de

Vereinsregister: Köln 43 VR 9419

 

Komitee Forschung Naturmedizin e.V. (KFN)

Vertreten durch Prof. Dr. Michael Popp

Isartorplatz 1
80331 München

E-Mail: kfn@kfn-ev.de

Internet: www.kfn-ev.de

Vereinsregister: München VR 16808

 

Kooperation Phytopharmaka GbR

Vertreten durch den Geschäftsführenden Beirat; Sprecherin Dr. Barbara Steinhoff

Plittersdorfer Str. 218

53173 Bonn

E-Mail: info@koop-phyto.org

Internet: www.koop-phyto.org

 

Society of Medicinal Plants and Natural Product Research
(Gesellschaft für Arzneipflanzen- und Naturstoff-Forschung e.V.) (GA)

Vertreten durch Prof. Dr. Andreas Hensel

Linneweg 6

64342 Seeheim-Jugenheim

E-Mail: ga-secretary@ga-online.org

Internet: www.ga-online.org

 

Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren und Regulationsmedizin e.V. (ZAEN)

Vertreten durch Prof. Dr. med. André-Michael Beer

Kompetenzteam Phytotherapie im ZAEN

Am Promenadenplatz 1

72250 Freudenstadt

E-Mail: fischer@zaen.org

Internet: www.zaen.org

Vereinsregister: Stuttgart VR 546

 

Wir danken der Klinik für Naturheilkunde, Hattingen Blankenstein, für die finanzielle Unterstützung bei der Erstellung der Internetseite.

Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unseren Leistungen und unserem Unternehmen. Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Die nachfolgende Datenschutzerklärung informiert Sie umfassend über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie über Ihre Rechte in diesem Zusammenhang bei Nutzung unserer Website.
 

I.          Begriffsbestimmungen

Die in unserer Datenschutzerklärung verwendeten Begriffsbestimmungen entsprechen denen des Art. 4 DSGVO.

 

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„Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;

 

„Empfänger“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung;

 

„Dritter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;

 

„Einwilligung“ der betroffenen Person ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

 

II.       Verantwortliche Stelle

Die gemeinsam Verantwortlichen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Arbeitskreis für Mikrobiologische Therapie e.V. (AMT)
Vertreten durch Dr. Uwe Peters
Im Enger 1
35767 Breitscheid
Vereinsregister: Wetzlar VR 3279

 

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Diesen erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse info@amt-herborn.de.

 

III.     Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Grundsätzen des Art. 5 DS-GVO.

 

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:

 

IV.     Datenerfassung auf unserer Website

Folgende Daten werden von uns erhoben:

 

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2.      Verwendung von Cookies

„Cookies“ sind kleine Text-Dateien, die auf den Rechnern der Nutzer unseres Online-Angebots gespeichert werden. Innerhalb dieser Datei können verschiedene Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient vor allem dazu, Angaben zu einem Nutzer (eigentlich dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch auf unserer Webseite zu speichern. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“ sind Cookies, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer unser Onlineangebot verlässt und seinen Web-Browser schließt. In einer solchen Textdatei kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. „Permanente“ oder „persistente“ Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert. In einem solchen Cookie können zum Beispiel die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. „Third-Party-Cookies“ sind Cookies, die von anderen Anbietern als dem Betreiber dieses Onlineangebots angeboten werden.

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen dieser Datenschutzerklärung auf.

Falls Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, können sie die entsprechende Option in den Systemeinstellungen des Web-Browsers deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Web-Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann aber zu Einschränkungen in der Funktionalität dieses Onlineangebotes führen.
 

3.      E-Mail-Kontakt

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei Fragen jeglicher Art über unsere E-Mail-Adresse Kontakt zu uns aufzunehmen. Dabei werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. B. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen) oder Art. 6 Abs. 1 lit. F. (andere Anfragen) DS-GVO verarbeitet. Die Angaben des Nutzers können dabei auch in Customer-Relationship-Management Systemen („CRM Systemen“) gespeichert werden. Wir überprüfen regelmäßig, ob es erforderlich ist, Anfragen zu löschen. Es gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
 

4.      Gravatar

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Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. F) DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der Verbesserung des Nutzungserlebnisses und der Personalisierung.

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VI.     Betroffenenrechte

Soweit Sie als betroffene Person i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO gelten, stehen Ihnen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der DSGVO die nachfolgend wiedergegebenen Rechte zu. Den vollständigen Gesetzestext der nachfolgend aufgeführten Rechte finden Sie hier:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.pdf?__blob=publicationFile&v=44
 

1.      Recht auf Bestätigung und Auskunft

Unter den Voraussetzungen des Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten.
 

2.      Recht auf Berichtigung

Unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht, die unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Zudem haben Sie das Recht, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
 

3.      Recht auf Löschung

Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO haben Sie das Recht, von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist.
 

4.      Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von uns zu verlangen.
 

5.      Recht auf Datenübertragbarkeit

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die weiteren Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO vorliegen.
 

6.       Recht auf Widerruf einer Einwilligung

Sie haben das Recht, eine uns erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an die oben angegebenen Kontaktdaten.
 

7.      Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht ausschließlich einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profling – unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
 

8.      Widerspruchsrecht

Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Liegen die Voraussetzungen für einen wirksamen Widerspruch vor, darf eine Verarbeitung durch uns nicht mehr erfolgen. Das vorstehende allgemeine Widerspruchsrecht gilt für alle in dieser Datenschutz-Information beschriebenen Verarbeitungszwecke, die auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO verarbeitet werden.
 

Nach Ausübung Ihres Widerspruchsrechts werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht weiter zu diesen Zwecken verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung zu Zwecken des Direktmarketings erfolgt. Dann werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht weiter zu diesem Zweck verarbeiten.
 

9.       Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Bei Fragen und zur Ausübung der genannten Rechte wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten: info@amt-herborn.de

Sie haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt.

Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer der zuständigen Aufsichtsbehörden zu beschweren. Unter anderem bei der

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219
10969 Berlin

Telefon: 030 13889-0
Telefax: 030 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

 

VII.   Speicherdauer für die personenbezogenen Daten; Löschung

Wir löschen personenbezogene Daten, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Beim Bestehen von Aufbewahrungsfristen erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten.

 

VIII.          Änderung dieser Datenschutzerklärung

Um unseren Dienst zu verbessern, entwickeln wir unsere Website laufend weiter. Datenschutzerklärung werden wir stets aktuell halten und entsprechend anpassen, wenn und soweit dies erforderlich werden sollte. Über eventuelle Änderungen dieser Datenschutzerklärung werden wir Sie auf dieser Website selbstverständlich informieren. Falls darüber hinaus eine weitere Einwilligung von Ihnen zur Verarbeitung Ihrer Daten erforderlich werden sollte, werden wir diese selbstverständlich von Ihnen einholen, bevor entsprechende Änderungen wirksam werden.

 

Stand der Datenschutzerklärung: Juni 2021